Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Membergy
Allgemeine Geschäftsbedingungen der App membergy
zwischen (der)
Lacodix GmbH, Kastanienweg 10, 76461 Muggensturm, Deutschland
nachstehend Anbieter genannt
und den
in §2 bezeichneten Nutzern
nachstehend Kunde genannt
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Vertrag gilt für die Bereitstellung der Software „membergy“.
(2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
(3) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(4) Es gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige bzw. die vom Kunden nachträglich bestätigte Fassung dieser AGB.
§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses
(1) Der Kunde kann sich über die Webseite membergy.app mit einer Email-Adresse und einem Kennwort registrieren. Zusätzlich sind Daten für den zu registrierenden Verein zu hinterlegen.
(2) Der Vertragsschluss findet zwischen dem Kunden (einem Verein oder anderen vergleichbaren juristischen Personen) und dem Anbieter statt. Der registrierende Nutzer muss vertretungsberechtigt sein.
(3) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Umstände begründen einen wichtigen Grund:
- 3-monatiger Zahlungsverzug des Kunden
(4) Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.
§ 3 Vergütung
(1) Im Gegenzug zu den Leistungen des Anbieters hat der Kunde eine entsprechende Vergütung zu erbringen.
(2) Die Vergütung erfolgt abhängig vom genutzten Volumen.
(3) Die Vergütung ist quartalsweise zu entrichten. Der Anbieter hat dem Kunden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum eine Rechnung zu stellen, die an diesen per E-Mail zu senden ist.
(4) Die Preismodelle sind auf der Webseite des Anbieters abrufbar.
(5) Die Kosten werden in Rechnungen gestellt und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Kunde erteilt dem Anbieter das entsprechende SEPA-Mandat.
(6) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Art und Umfang der Leistung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(2) Der Kunde greift auf die bereitgestellte Software des Anbieters mit einem gängigen Browser (z.B. Mozilla Firefox, Edge, Chrome, Safari und andere) zu. Eine Installation von Software auf Rechnern des Kunden ist nicht erforderlich.
(3) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solche Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
§ 5 Bereitstellung einer Mobile-App
(1) Der Anbieter stellt eine zusätzliche Mobile-App über Google PlayStore und Apple App Store bereit.
(2) Die App bietet den Nutzern des Kunden zusätzliche Funktionalität zur schnelleren Zusammenarbeit z.B. bei Terminbestätigungen, Umfragen und bei der Inventarisierung
(3) Es besteht keine Notwendigkeit zur Nutzung dieser Mobile-App, da alle darin enthaltenen Daten über den Browser erreichbar sind.
§ 6 Verfügbarkeit der Software
(1) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
§ 7 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung, Datenschutz
(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Anbieter kann auf Wunsch des Kunden oder in Notfällen Daten aus diesen Backups wiederherstellen. Soweit technisch möglich, kann der Kunde über die Software selbst Wiederherstellungsvorgänge anstoßen. Der Kunde kann diese Daten außerdem, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung.
(4) Der Anbieter verarbeitet als Auftragsverarbeiter und nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, welcher über die App geschlossen wird, die Mitgliederdaten des Kunden. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist fester Bestandteil dieser AGB. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetzte verantwortlich, sofern dies nicht über einen Zugang zu membergy erfüllt werden kann. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung von Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern des Kunden und sonstigen betroffenen Personen. Sofern die betroffenen Personen eigene Zugänge zum Account des Kunden haben, können diese die Daten selbst abrufen. Inwieweit der Kunde seinen Mitgliedern Zugang gewährt, liegt alleine in seinem eigenen Ermessen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
(2) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten gemäß §6, (3) obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
(3) Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung. (4) Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.
(5) Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter und Mitglieder, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Support
Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, telefonisch und per E-Mail einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist gemäß Webseite des Anbieters erreichbar.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
§ 11 Haftung
(1) Die Vertragsparteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Der Anbieter haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Anbieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.
(4) Der Anbieter haftet für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen.
(5) Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. Für diese Datensicherung steht innerhalb der Software eine Funktion zum Download der Daten im .csv oder .xls-Format zur Verfügung.
§ 12 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
(1) Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern die verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
(2) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
(3) Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
(4) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: "vertrauliche Informationen") erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
(2) Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie
- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
(3) Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 13 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
§ 14 Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
§ 15 Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 16 Verantwortliche Ansprechpartner
Die verantwortlichen Ansprechpartner bestimmen sich über die Webseite des Anbieters.
§ 17 Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
(2) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.